AGBs / ATB : Allgemeine Tourenbedingungen

Drivers Meeting GbR

Candidplatz, 11

81543 München

 

Stand September 2017

 

§ 1 Geltungsbereich


(1) Die vorliegenden Allgemeinen Tourenbedingungen (nachfolgend „ATB“) gelten für alle von uns für unsere Kunden durchgeführten Reiseveranstaltungen im Sinne des § 651a BGB. Eine Reiseveranstaltung erbringen wir nur, wenn wir eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringen. Diese ATB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln insoweit die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden.

(2) Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zu einer Tour mit der Geltung dieser ATB einverstanden. Abweichungen in der jeweiligen Tourausschreibungen haben Vorrang.

(3) Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit
dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ATB. Für den 
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw.
die schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung
gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen 
ATB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Abschluss des Vertrages

(1) Mit seiner Anmeldung zur Tour bietet der Kunde uns verbindlich
den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Telefax vorgenommen werden.

(2) Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(3) Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.

(4) Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem
Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu sind wir
nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Tourenbeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das
wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

 

§ 3 Bezahlung


(1) Der vereinbarte Tourenpreis ist nach Vertragsabschluss binnen
 10 Tagen zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnungsstellung keine anderen Zahlungsziele angegeben wurden.

(2) Bei Buchungen bis 30 Tage vor Tourenbeginn ist der Kunde verpflichtet, nach Erhalt der Anmeldebestätigung den gesamten
 Preis sofort zu zahlen.

(3) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit
den Rücktrittskosten gemäß § 5 (2) zu belasten.

 

§ 4 Leistungsänderungen
 


(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Tour von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht beeinträchtigen.

(2) Eventuelle Gew.hrleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen oder – abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(4) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Tour
zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Tour
ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung oder die Absage der Tour uns gegenüber
geltend machen.

 

§ 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer


(1) Der Kunde kann jederzeit vor Tourenbeginn von der Tour zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende
der ATB angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserkl.rung bei uns. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vor Tourenbeginn zurück oder tritt er die Tour nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Tourenpreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Tourenvorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Preis verlangen. Dieser Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts
zum vertraglich vereinbarten Tourenbeginn, der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
– bis 50. Tag vor Tourenbeginn: 35 % des Preises
– Nichtantritt oder Stornierung am Tag des Tourenbeginns:
95% des Preises.

(3) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist als die geforderte Pauschale.

(4) Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehend aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.

(5) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Tourentermins, des Tourenverlaufs, des
Ortes des Tourenbeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch
eine Umbuchung vorgenommen, so entstehen uns in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Dem Kunden
werden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnet, wie sie sich
im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00.

(6) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

 

§ 6 Nicht in Anspruch genommene Leistung


Nimmt der Kunde einzelne Tourenleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf
anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

§ 7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl


(1) Wir können bis 28 Tage vor Tourenbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Tourenvertrag zurücktreten, wenn wir in der
Ausschreibung sowie in der Bestätigung für die entsprechende
Tour auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Tourenbeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss,
deutlich lesbar angegeben wurden.

(2) Wir werden den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Tour in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Tourenpreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir den Kunden unterrichten.

 

§ 8 Sicherheits- und Verkehrsvorschriften

(1) Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind unsere Handlungsbevollmächtigten dem Kunden gegenüber weisungsbefugt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde sich im
Rahmen der Veranstaltung äußerst diszipliniert zu verhalten und
die Anordnungen sowie Hinweise des Tourenteams zu befolgen
hat.

(2) Während der Fahrten gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der
Sicherheit unerlässlich.

(3) Der Kunde haftet für Buß- und Strafmandate, die während der Tour aufgrund seiner Fahrweise entstanden sind, selbst. Bei sämtlichen Fahrten auf der Tour bestehen für die Fahrer und Beifahrer Anschnallpflicht und Beachtung der in dem jeweiligen Land geltenden Verkehrsvorschriften. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst von diesen Kenntnis zu verschaffen.

(4) Der Kunde hat vor der Tour sicherzustellen, dass das von ihm geführte Fahrzeug nach den Vorschriften der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung zugelassen ist. Dies gilt auch für etwaige Umoder Anbauten. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass er über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt.
Der Kunde hat uns diesen auf Verlangen nachzuweisen. Besteht
der erforderliche Versicherungsschutz nicht oder kann der Versicherungsschutz nicht nachgewiesen werden, so kann das Fahrzeug
des Kunden vom fahrerischen Teil der Tour ausgeschlossen
werden.

(5) Kunden, die die vorstehenden Regeln des § 8 missachten,
können von uns vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der
Tour ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Preises besteht in solchen Fällen nicht.
Allgemeine Tourenbedingungen
 MVI Group GmbH, Candidplatz 11, 81543 München.

 

§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Tourenvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den
vereinbarten Preis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 10 Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Tourenvertrages wird auf die gesetzliche
 Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie
folgt lautet:
§ 651j BGB – Kündigung wegen höherer Gewalt

(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift
kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift
des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbef.rderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

§ 11 Obliegenheiten des Kunden

(1) Mängelanzeige

Wird die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist aber verpflichtet, uns gegenüber einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Tourenpreises nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist
oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Tourenleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Tourenleiter vor Ort
nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns über die am Ende dieser Bedingung genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu gegeben. Die Tourenleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

(2) Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Tourenvertrag wegen eines Mangels der in §
615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB oder aus wichtigem,
uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt
nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

(3) Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

 

§12 Haftungsbeschränkung

 (1) Der Kunde hat vor Antritt der Tour eine Haftungsausschluss und –freistellungserklärung zu unterzeichnen. Die Abgabe der Erklärung ist Bedingung für die Teilnahme an dem fahrerischen Teil der Tour. Sofern dort nicht abweichend geregelt ist unsere Haftung im Übrigen wie folgt beschränkt:

(2) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preises beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder

b) soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

(3) Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Tour. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

(4) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Tourausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,
dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind.
Wir haften jedoch

a) für Leistungen, welche die Unterbringung während der Tour beinhalten,

b) wenn und insoweit einem dem Kunden entstandenen Schaden
die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich ist.

 

§ 13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung


(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Tour 
muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour uns gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Ablauf
der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

(2) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch
uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem
Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Tour dem
Vertrag nach enden sollte.

 

§14 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften


(1) Sofern erforderlich werden wir den Kunden über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Tourantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitfahrer
 (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

(2) Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente (Personalausweis/Reisepass, Führerschein, Zulassungsbescheinigung), eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
Zoll- und Devisenvorschriften ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir ihn schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

 

 § 15 Fotoaufnahmen/Datenschutz


(1) Von uns und den Teilnehmern der Tour sowie etwaigen Begleitpersonen gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von
uns veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung zu einer Tour erklärt
der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung. Der Widerruf der Einwilligung muss schriftlich erfolgen.

(2) Personenbezogene Daten, die der Kunde bei Anmeldung oder
uns zu einem späteren Zeitpunkt, dürfen von uns aufgehoben und gespeichert werden. Die Weiterleitung an Dritte ist zulässig, sofern
dies zur Erfüllung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus dem
Vertrag oder diesen ATB notwendig ist. Mit der Anmeldung zu
einer Tour erklärt der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung.
Der Widerruf muss uns gegenüber schriftlich erfolgen.

 

§16 Gerichtsstand, Sonstiges


(1) Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
 Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand Kiel vereinbart. Im Übrigen ist das Wohnsitzgericht des Kunden zuständig.

(2) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Tourenvertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Tourenvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört,
für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

(3) Sollten einzelne Regelungen dieser ATB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die
ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

(4) Sofern in diesen ATB auf unsere Anschrift oder Kontaktdaten verwiesen wird, so lauten diese:

 

Drivers Meeting GbR

Candidplatz, 11

81543 München

 

Vertreten durch:

Julian Kiss, Giancarlo De Padova

 

Telefon: +49 / 89 / 61 46 97- 0
Telefax: +49 / 89 / 61 46 97 – 39
E-Mail: info@born2drive.com

 

@2017 Drivers Meeting GbR